Bei uns im heißen wir Bayern-Park alle herzlich willkommen! Für alle Besucher mit Behinderung haben wir hier einen kleinen Leitfaden zusammengestellt, der euch bei der Planung eures Besuchs unterstützen soll. Sollten darüber hinaus individuelle Fragen auftreten, stehen wir euch selbstverständlich jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.
Ihr kennt eure Bedürfnisse am besten. Je nach Behinderung kann eine Begleitperson euren Besuch im Bayern-Park deutlich erleichtern. Ist im Schwerbehindertenausweis ein „B“ oder „H“ eingetragen, darf die Begleitperson selbstverständlich kostenfrei mitkommen. Sie unterstützt euch zum Beispiel beim Ein- und Aussteigen in unsere Attraktionen oder sorgt im Störungs- oder Notfall für eine reibungslose Kommunikation.
Auf unserem Hauptparkplatz P1 gibt es ausreichend Parkplätze für Menschen mit Behinderung in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang, die euch kostenlos zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich ist das Wegenetz im Bayern-Park rollstuhlgerecht. Bitte beachtet jedoch, dass das Gelände teilweise hügelig ist und es daher auch bergauf und bergab geht. Gerne könnt ihr eine Begleitperson mitbringen, die euch beim Bewältigen der „Hügellandschaft“ unterstützt.
Im Bayern-Park gibt es drei barrierefreie Toiletten, die euch während des gesamten Besuchs zur Verfügung stehen. Für die Nutzung benötigt ihr einen Schlüssel, den ihr gegen ein Pfand von 10 € an der Information (Parkplannummer 2)bekommt. Diesen Schlüssel dürft ihr für die gesamte Dauer eures Aufenthalts behalten. Die barrierefreien Toiletten findet ihr an folgenden Standorten: SB-Restaurant Hofstadl (Parkplan Q), Imbiss unterhalb des Freischütz (Parkplan G) und Kiosk Wasserspielplatz (Parkplan M).
Unsere Gastronomiebereiche sind größtenteils barrierefrei. Solltet ihr beim Anstellen mit dem Rollstuhl auf Hindernisse stoßen, könnt ihr euch einfach direkt an die Kasse wenden.
An all unseren Attraktionen gelten Sicherheitsvorschriften, die vom TÜV Süd festgelegt werden, zum Beispiel Mindestgrößen, Mindestalter oder bestimmte körperliche Voraussetzungen. Bitte beachtet neben diesen Informationen auch die Hinweisschilder an den Eingängen. Rollstuhlfahrer können viele Attraktionen ebenfalls nutzen, müssen den Rollstuhl dafür jedoch am Zugang abstellen. Eine Begleitperson kann bei Bedarf unterstützend helfen. Eine Übersicht zur Attraktionsnutzung für Rollstuhlfahrer:innen findet ihr in unserem Leitfaden.
Generell möchten wir den Parkbesuch so schön wie möglich machen und dir trotz Einschränkung ein einmaliges Erlebnis ermöglichen. In Einzelfällen kann die Benutzung einer Attraktion durch den Mitarbeiter am Fahrgeschäft jedoch aus sicherheitstechnischen Gründen untersagt werden. Dies gilt vor allem für Personen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen die vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen, z. B. Sicherheitsbügel, Haltegriffe oder Gurte nicht uneingeschränkt nutzen können. Wir bitten um Verständnis.
Kinder unter 100 cm: Eintritt frei
Gäste mit Behinderung (mit Behindertenausweis): 31,50 €
Begleitperson (für Gäste mit Behindertenausweis B, H): Eintritt frei
Ein Gast mit Behinderung wird nicht als Begleitperson eines anderen Behinderten anerkannt.
Wir wünschen dir viel Spaß und ein unvergessliches Erlebnis im Bayern-Park!